Ehefrau zum Zeitpunkt, als der Artikel im "Sarganserländer" erschien, bereits eine 4- Zimmer-Wohnung an der B-strasse 4 in R. bezogen hatten. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang sodann, dass der Beschwerdeführer dem Ausländeramt am 30. Mai 2003 mitgeteilt hat, er und seine Ehefrau hätten unverhofft eine 4-Zimmer- Wohnung gefunden, weshalb nun auch A. nach R. übersiedeln solle. Es war ihm somit möglich, innert kurzer Zeit ein weiteres grösseres Mietobjekt zu finden. Weiter hat er in seinem Schreiben vom 30. April 2003 an das Ausländeramt bezüglich der Unterbringung seiner Tochter, die im Herbst 2004 in die Schweiz übersiedeln sollte, keine Vorbehalte gemacht.