In diesem Zusammenhang wirft der Beschwerdeführer der Vorinstanz vor, sie habe sein rechtliches Gehör verletzt, weil sie es abgelehnt habe, von ihm genannte Zeugen zu befragen, die über diese schwierigen Verhältnisse hätten Auskunft geben können. Weiter führt er aus, er sei in der Folge einige Monate arbeitslos gewesen und habe darauf verzichtet, Arbeitslosengeld zu beziehen. Sodann seien er und seine Ehefrau hier bestens assimiliert und der deutschen Sprache mächtig. Sie seien im Sarganserland derart verwurzelt, dass es keinen anderen Ort gebe, wo sie leben und arbeiten möchten. Hinzu komme, dass nun auch die Ehefrau in R. wieder eine Stelle gefunden habe.