Er verfolgte in erster Linie den Zweck, die vom Ausländeramt in Aussicht gestellte Abweisung des Gesuchs um Nachzug seines Sohnes abzuwenden. Die Vorinstanz ist © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte demnach zu Recht davon ausgegangen, der Beschwerdeführer berufe sich in rechtsmissbräuchlicher Weise auf Art. 17 Abs. 2 Satz 3 ANAG.