B./ Am 3. März 2003 stellte D.B. beim Ausländeramt das Gesuch um Nachzug von I.. Am 20. Mai 2003 teilte ihm das Ausländeramt mit, es sehe vor, das Gesuch abzuweisen, weil nicht das Zusammenleben der Gesamtfamilie im Vordergrund stehe. Am 30. Mai 2003 nahm D.B. Stellung und erklärte, er beabsichtige, auch A. in die Schweiz zu holen.