© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 1991 wieder in die Schweiz zu holen. Am 7. Juni 1991 wurde A. beim Einwohneramt R. angemeldet und erhielt in der Folge erneut eine bis zum 30. Juni 1992 befristete Aufenthaltsbewilligung. I. B. reiste am 4. September 1991, somit im Alter von gut vier Jahren, erstmals zu seinen Eltern in die Schweiz ein und erhielt eine bis 30. Juni 1992 befristete Aufenthaltsbewilligung. Im Mai/Juni 1992 kehrten I. und A. in ihre Heimat zurück, wo sie, abgesehen von Besuchsaufenthalten bei den Eltern in der Schweiz, seither leben.