Ausländerrecht. Art. 17 Abs. 2 Satz 3 ANAG (SR 142.20). Es ist unglaubwürdig, wenn ein seit 1992 niedergelassener Ausländer geltend macht, ihm und seiner Ehefrau sei es in Ermangelung einer geeigneten Unterkunft erst jetzt möglich, die in den Jahren 1987 und 1989 geborenen Kinder in die Schweiz nachzuziehen (Verwaltungsgericht, B 2004/31). Urteil vom 10. Juni 2004 Anwesend: Präsident Dr. U. Cavelti; Verwaltungsrichter Dr. E. Oesch-Frischkopf, lic. iur. A. Linder, Dr. B. Heer, lic. iur. A. Rufener; Gerichtsschreiberin lic. iur. R. Haltinner- Schillig _______________ In Sachen D.B.,