c) Anforderungen an die Wahlfähigkeit als Fachlehrkraft Berufswahl werden in den einschlägigen Erlassen nicht umschrieben. Die Verfahrensbeteiligten gehen unbestrittenermassen davon aus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Wahlfähigkeit als Fachlehrkraft die Fachkompetenz sowie die Fachdidaktik oder langjährige Unterrichtserfahrung sind. H.K. verfügt über eine Berufsausbildung als Chemielaborant, über das Primarlehrerdiplom und über 27 Jahre Unterrichtserfahrung, wovon acht Jahre an der Oberstufe und über fünf Jahre als Fachlehrer Berufswahl, sowie über eine besondere Ausbildung für die von ihm ausgeübte Fachlehrertätigkeit.