© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wahlfähigkeit und bei Fachunterricht. Art. 17 Abs. 1 lit. a VDL bestimmt, dass die Lehrkraft, die höher besoldeten Unterricht erteilt, als es der Wahlfähigkeit entspricht, die Besoldung der Klasse A 1 für den erteilten Unterricht erhält. Art. 18 Abs. 1 lit. a VDL bestimmt, dass die Lehrkraft, die Fachunterricht mit Wahlfähigkeit für das Fach erteilt, die Besoldung wie die wahlfähige Klassen-Lehrkraft erhält. Lehrkräfte ohne Wahlfähigkeit erhalten die Besoldung der Klasse A 1 nach lit. a ohne 13. Monatsgehalt (Art. 18 Abs. 1 lit. b VDL).