Inwiefern die Begründung des angefochtenen Entscheides den dargelegten Anforderungen entspricht, ist fraglich. Der Erziehungsrat hielt im wesentlichen fest, die Ausbildung von H.K. sei von der Dauer und Intensität her gesehen nicht vergleichbar mit dem Reallehrerdiplom, obwohl sie lohnmässig einander gleichstehen würden. Wie es sich damit verhält, kann indessen offenbleiben.