Als diplomierte Fachlehrkraft für Berufswahl stehe H.K. im zweiten Unterrichtsjahr. Der Erziehungsrat erachte es als Voraussetzung für die Erteilung der Wahlfähigkeit, dass der Gesuchsteller fünf Jahre Unterrichtserfahrung als diplomierte Fachlehrkraft Berufswahl vorweisen könne, was bedeute, dass er sein Gesuch nach Ablauf dieser Frist frühestens auf Beginn des Schuljahres 2007/08 erneut einreichen könne.