Der Erziehungsrat entschied am 21. Januar 2004 über das Gesuch. Er hielt fest, die Voraussetzungen für die Erteilung der Wahlfähigkeit als Fachlehrkraft Berufswahlvorbereitung seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Die Ausbildung von H.K. sei von der Dauer und Intensität her gesehen nicht vergleichbar mit dem Reallehrerdiplom, obwohl diese lohnmässig einander gleichstünden. Als diplomierte Fachlehrkraft für Berufswahl stehe H.K. im zweiten Unterrichtsjahr.