A.H. hat am 27. August 2002 sodann ausgesagt, weitere Personen - die Chefin des Beschwerdeführers und der Koch des Hotel B. - hätten bei ihr zu Hause und an ihrem Arbeitsplatz vorgesprochen, um Fragen zu klären, und sie hätten ihr Fr. 2'000.-- gegeben, die angeblich vom Beschwerdeführer stammten. Diese Vorkommnisse, von denen der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben keine Kenntnis haben will, stellen weitere Hinweise dafür dar, dass er alles unternommen hat, um seinen ausländerrechtlichen Status, den er zufolge seiner Ehe mit A.H. erlangt hat, nicht zu verlieren.