B.H. hat den Vorfall am 14. April 2003 indessen grundsätzlich bestätigt, weshalb es jedenfalls Grund zur Annahme gibt, der Beschwerdeführer habe seine Ehefrau beeinflussen wollen. A.H. hat am 27. August 2002 sodann ausgesagt, weitere Personen - die Chefin des Beschwerdeführers und der Koch des Hotel B. - hätten bei ihr zu Hause und an ihrem Arbeitsplatz vorgesprochen, um Fragen zu klären, und sie hätten ihr Fr. 2'000.-- gegeben, die angeblich vom Beschwerdeführer stammten.