gg) Des weiteren ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer im Hinblick auf die Befragung beim Ausländeramt vom 27. August 2002 versucht hat, Druck auf A.H. auszuüben. Nach ihren Aussagen vom 27. August 2002 hat der Beschwerdeführer versucht, die Türe ihrer Wohnung einzudrücken, "um zu klären, was ich sagen soll, dass wir uns wieder vertragen und etwas aufbauen wollen", worauf sie ihren Sohn zu Hilfe gerufen habe. Der Beschwerdeführer bestreitet, dass ein Beeinflussungsversuch dieser Art vorgekommen sei. B.H. hat den Vorfall am 14. April 2003 indessen grundsätzlich bestätigt, weshalb es jedenfalls Grund zur Annahme gibt, der Beschwerdeführer habe seine Ehefrau beeinflussen wollen.