Einen solchen Anspruch kann nur der ausländische Ehegatte haben. Fehlt beim ausländischen Ehegatten die Absicht, eine Lebensgemeinschaft zu begründen und ist er die Ehe im wesentlichen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte deshalb eingegangen, um die Vorschriften des Ausländerrechts zu umgehen, so ist in der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung keine Rechtsverletzung zu erblicken (VerwGE vom 24. April 2003 i.S. M.T. mit Hinweis auf VerwGE vom 6. Juli 2000 i.S. G.H.). e) Zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht davon ausgeht, der Beschwerdeführer sei eine Scheinehe eingegangen.