4 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210, abgekürzt ZGB) betreffend die sogenannte Bürger-rechtsehe nachgebildet, welcher mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0) vom 23. März 1990 seine Grundlage verloren hat und aufgehoben wurde. Dem ausländischen Ehegatten einer Schweizer Bürgerin wurde im revidierten Art. 7 Abs. 1 ANAG ein Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eingeräumt.