Am 22. Januar 2004 wies das Justiz- und Polizeidepartement den Rekurs S.T.s ab und lud das Ausländeramt ein, ihm eine neue Frist zur Ausreise zu setzen. Der Entscheid wurde im wesentlichen damit begründet, die angefochtene Verfügung erweise sich als recht- und verhältnismässig. Die Vorinstanz habe die Ehe zwischen S.T. und A.H. zu Recht als Scheinehe qualifiziert. Selbst wenn dies nicht zutreffen würde, wäre sodann davon auszugehen, dass sich S.T. in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die Ehe mit A.H. berufe.