B./ Am 26. Juni 2003 erhob S.T. gegen die Verfügung des Ausländeramtes vom 17. Juni 2003 Rekurs beim Justiz- und Polizeidepartement. Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und dem Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sei zu entsprechen. Zur Begründung machte er im wesentlichen geltend, aus den Akten ergebe sich, dass zwischen ihm und seiner Ehefrau eine Liebesbeziehung und der Wille zur Gründung einer Lebensgemeinschaft bestanden habe.