Am 12. Juli 1996 hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFA, heute: Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung) S.T. weggewiesen. Er wurde aufgefordert, die Schweiz bis 30. April 1997 zu verlassen. Einem ersten Erstreckungsgesuch wurde nicht entsprochen. Auf das zweite Gesuch hin wurde die Frist bis 31. August 1997 erstreckt, weil S.T. geltend gemacht hatte, er habe Vorbereitungen zwecks Uebersiedlung in ein Drittland getroffen. Am 21. August 1997 reichten S.T. und A.H., eine Schweizer Bürgerin, geboren am 29. Mai 1954, beim Zivilstandsamt I. ein Verkündgesuch ein.