Die auf den Beschwerdeführer entfallenden Kosten von Fr. 1'000.-- werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 2'500.-- verrechnet und der Rest von Fr. 1'500.-- wird zurückerstattet. Auf die Erhebung der Kosten von Fr. 3'000.-- bei der Beschwerdegegnerin wird verzichtet. 3./ Die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 2'500.-- werden dem Beschwerdeführer zu einem Viertel und der Beschwerdegegnerin zu drei Vierteln auferlegt. Auf die Erhebung des Kostenanteils von Fr. 1'875.-- bei der Beschwerdegegnerin wird verzichtet. Dem Beschwerdeführer werden Fr. 375.-- zurückerstattet.