Auch hat sie am 26. August 2003 die Stadtpolizei um Mithilfe gebeten, den Auflagen durch vermehrte Kontrollen Nachachtung zu verschaffen und dadurch, dass fehlbare Fahrzeuglenker gebüsst werden. Weiter kann der Stellungnahme entnommen werden, dass rechtliche Abklärungen im Gang sind, ob ein Widerruf der Baubewilligungen, die vor über dreissig Jahren erteilt worden sind, denkbar ist. Abgesehen davon, dass das Ergebnis polizeilicher Kontrollen, die seit August 2003 durchgeführt worden sind, nicht bekannt © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte