aufgrund des privatrechtlichen Rechtsverhältnisses als auch nach öffentlichem Recht nur Kleinwagen abgestellt werden dürfen. Andernfalls begeht er eine Vertragsverletzung und muss zudem damit rechnen, immer wieder mit Strafverfahren konfrontiert zu werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang sodann, dass auf der Liste der Autos mit weniger als 4 m Länge, die der Beschwerdeführer im Rahmen des Rekursverfahrens eingereicht hat, nicht weniger als 50 Wagenmodelle verschiedener Anbieter aufgeführt sind und dass damit zu rechnen ist, dass das Angebot an Kleinwagen noch zunimmt.