48 Abs. 11 SSV anzubringen ist. Sodann kann der Bewilligungsnehmer verpflichtet werden, die Parkplätze nur dann zur Nutzung freizugeben, wenn vertraglich festgehalten wird, dass ausschliesslich Kleinwagen von weniger als 4 m Länge gestattet sind. Weiter ist es möglich, die Baubewilligung mit der Auflage zu versehen, dass der Beschwerdegegnerin die Namen derjenigen Personen zur Kenntnis zu bringen sind, denen die Nutzung der Parkfelder vertraglich überlassen wird.