Streitgegenstand im Anfechtungsverfahren ist das durch Verfügung geregelte Rechtsverhältnis, allerdings nur insoweit, als es noch umstritten ist (Cavelti/Vögeli, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton St. Gallen, 2. Aufl., St. Gallen 2003, Rz. 478 mit Hinweis auf F. Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege, 2. Aufl., Bern 1983, S. 44 und 46). Im Rekursverfahren ist eine Aenderung des Rechtsbegehrens sodann jederzeit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte