Dem Baugesuch sei im Umfang von sechs Abstellplätzen mit den Auflagen zu entsprechen, dass auf diesen nur Kleinwagen mit einer Länge von höchstens 4 m abgestellt werden und keine Fahrzeugteile in das Trottoir hinein ragen dürfen und dass die Begrünung gemäss Plan vom 1. Juli 2003 realisiert werde (Ziff. 2). Eventuell sei die Streitsache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen (Ziff. 3), unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Am 15. März 2004 beantragte das Baudepartement, die Beschwerde sei abzuweisen. Auch die Baupolizeikommission hielt am 30. März 2004 dafür, der Beschwerde sei keine Folge zu geben.