B./ Am 3. Februar 2004 erhob M.E. gegen den Entscheid des Baudepartements vom 16. Januar 2004 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Am 23. Februar 2004, innert erstreckter Frist, stellte er die Rechtsbegehren, der Entscheid sei aufzuheben, soweit der Rekurs damit abgewiesen werde (Ziff. 1). Dem Baugesuch sei im Umfang von sechs Abstellplätzen mit den Auflagen zu entsprechen, dass auf diesen nur Kleinwagen mit einer Länge von höchstens 4 m abgestellt werden und keine Fahrzeugteile in das Trottoir hinein ragen dürfen und dass die Begrünung gemäss Plan vom 1. Juli 2003 realisiert werde (Ziff. 2).