Beschlusses sodann wie folgt geändert: "Binnen 30 Tagen seit Rechtskraft dieser Verfügung ist der Baupolizei ein Korrekturgesuch einzureichen, welches im Bereich des südöstlichen Vorlandes eine Umgebungsgestaltung mit zwei bis drei Sträuchern oder hochstämmigen Bäumen mit den entsprechenden Rabatten aufzeigt. Ueberdies hat das Korrekurgesuch bauliche (z.B. Mäuerchen, Stellriemen, Poller) oder gartengestalterische Massnahmen (Rabatten) aufzuzeigen, welche ein unbewilligtes Parkieren von Motorfahrzeugen beidseits des Hauseingangs wirksam verhindern. Die Rückbaumassnahmen sind in der Folge binnen 30 Tagen seit rechtskräftiger Bewilligung des Korrektur-gesuches auszuführen."