Am 31. März 2003 erhob M.E. gegen den Beschluss der Baupolizeikommission vom 7. März 2003 Rekurs beim Baudepartement. Er beantragte, der Entscheid sei aufzuheben und die Baubewilligung sei zu erteilen. Am 16. Januar 2004 hiess das Baudepartement den Rekurs teilweise gut, im übrigen wurde er abgewiesen. Der Entscheid wurde im wesentlichen damit begründet, die Baupolizeikommission habe es aus Gründen der Verkehrssicherheit zu Recht abgelehnt, die Parkplätze zu bewilligen. Deshalb falle auch eine Bewilligung entsprechend des im Rahmen des Rekursverfahrens eingereichten Plans mit sechs Autoabstellplätzen und Grünflächen ausser Betracht.