Am 27. Januar 2003 stellte die Baupolizei St. Gallen fest, dass die Grünflächen auf dem Vorland gegen die R-strasse auf beiden Seiten des Hauseingangs entfernt und mit Verbundsteinen belegt worden waren. Sodann war die Umfassungsmauer längs der R- strasse abgebrochen worden. M.E. begründete dieses Vorgehen damit, er beabsichtige, den neu gestalteten Vorplatz als Autoabstellfläche für sieben Fahrzeuge zu nutzen. Am 28. Januar 2003 erliess die Baupolizei ein Benützungsverbot für die Autoabstellfläche und forderte den Grundeigentümer auf, bis spätestens 7. Februar 2003 ein Baugesuch einzureichen.