Das Bezirksgericht See sprach ihn am 4. Dezember 2001 der schweren Körperverletzung schuldig und bestrafte ihn mit 27 Monaten Gefängnis und einer Landesverweisung von drei Jahren, wobei der Vollzug der Nebenstrafe bedingt aufgeschoben und eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt wurde. Auf Berufung des Angeschuldigten hin sprach das Kantonsgericht St. Gallen B.A. der schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis. Im übrigen wurde das Urteil des Bezirksgerichts See vom 4. Dezember 2001 bestätigt.