Am 1. Dezember 2000 stach B.A. im Rahmen einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Personen aus Mazedonien und der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien einem Widersacher drei Mal ein Rüstmesser in den Rücken und fügte ihm dadurch lebensgefährliche Verletzungen zu. Das Bezirksgericht See sprach ihn am 4. Dezember 2001 der schweren Körperverletzung schuldig und bestrafte ihn mit 27 Monaten Gefängnis und einer Landesverweisung von drei Jahren, wobei der Vollzug der Nebenstrafe bedingt aufgeschoben und eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt wurde.