So führt die Beschwerdeführerin aus, das Gehalt von B.X. sei deshalb von monatlich Fr. 2'500.-- auf Fr. 450.-- gesenkt worden, weil diese bei einem Gehalt von unter € 325.-- ab dem 1. November 2001 eine Teilrente der BfA Berlin (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) beziehen könne. Dieser Umstand weist ebenfalls darauf hin, dass der Entscheid, das Gehalt von B.X. auf ein Mass zu reduzieren, welches zum Bezug der genannten Rente berechtigt, bereits zu Beginn des Jahres 2002 und unabhängig vom Geschäftsgang und einer allenfalls drohenden Überschuldung der Beschwerdeführerin gefällt worden war. Zudem ist auf Grund der Akten erstellt, dass AX.