Neben den erwähnten Unterlagen sprechen weitere Indizien dafür, dass der Entscheid, tiefere als die bei der ASGA gemeldeten Löhne auszuzahlen, bereits am Anfang des Jahres 2002 getroffen wurde und der Beschwerdeführerin damit im Zeitpunkt der Meldung der massgeblichen Löhne am 15. Januar 2002 bekannt war. So führt die Beschwerdeführerin aus, das Gehalt von B.X. sei deshalb von monatlich Fr. 2'500.-- auf Fr. 450.-- gesenkt worden, weil diese bei einem Gehalt von unter € 325.-- ab dem 1. November 2001 eine Teilrente der BfA Berlin (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) beziehen könne.