Am 15. Januar 2002 meldete die Beschwerdeführerin der ASGA (Brutto-)Lohnsummen von Fr. 60'000.-- für AX. und von Fr. 25'000.-- für B.X.. Sie macht geltend, bei der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erstellung ihres Jahresabschlusses für das Jahr 2002 am Ende des ersten Quartals 2003 habe sich ergeben, dass die Auszahlung der vereinbarten Löhne zum Konkurs geführt hätte. Alfred und B.X. hätten deshalb rückwirkend zu Gunsten des Geschäftsergebnisses auf einen Teil ihres Lohnes verzichtet.