Die Steuerbehörde habe zudem rechtswidrig behauptet, die Jahresrechnung dürfe nicht korrigiert werden. Ihrerseits habe sie jedoch die fälschlicherweise als "reglementswidrige Beiträge" bezeichneten Beitragsanteile dem Konto "Reingewinn" zugeordnet und damit eine Bilanzkorrektur angeordnet, die voll zu Lasten der Angestellten gehe und fiktive Gewinne für die Steuerbehörden generiere. Mit Stellungnahme vom 4. Februar 2005 beantragte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. In seiner Vernehmlassung vom 16. Februar 2005 stellte das Kantonale Steueramt den Antrag, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen; unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin.