Sinke der Lohn infolge einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Vermeidung des Konkurses der Arbeitgeberin, so handle es sich dabei zweifellos um einen "ähnlichen Grund" im Sinne der genannten Bestimmungen. Ohnehin verpflichte sie das Kassenreglement der ASGA nicht dazu, im Verlauf des Jahres eintretende Lohnänderungen der Pensionskasse zu melden. Die Steuerbehörde habe zudem rechtswidrig behauptet, die Jahresrechnung dürfe nicht korrigiert werden.