C./ Mit Eingaben vom 30. Dezember 2004 und 14. Januar 2005 erhob die C.GmbH Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragt, die Veranlagungsverfügung des Kantonalen Steueramtes vom 6. November 2003 sowie der Rekursentscheid der Verwaltungsrekurskommission vom 16. Dezember 2004 seien aufzuheben und die geleisteten Pensionskassenbeiträge auch für die 2002 nicht ausbezahlten Lohnanteile als geschäftsbedingte Ausgaben anzuerkennen. Eventualiter beantragt sie die Zustimmung zu einer entscheidungskonformen Korrekturbuchung der Jahresrechnung. Zudem beantragt sie eine Parteientschädigung, die Gewährung der Akteneinsicht und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.