Mit Entscheid vom 16. Dezember 2004 hiess die Verwaltungsrekurskommission den Rekurs der C.GmbH teilweise gut. Sie reduzierte die Aufrechnung von Fr. 4'510.-- auf Fr. 3'781.-- mit der Begründung, die für B.X. entrichteten Pensionskassenbeiträge seien nicht in vollem Umfang, sondern nur im Verhältnis zum effektiv ausbezahlten Lohn aufzurechnen. Weiter erwog sie, die im Vergleich zu den effektiven Löhnen zu hohen Arbeitgeberbeiträge verstiessen gegen das Reglement der ASGA. Dieses sehe vor, dass auch erst im Nachhinein eintretende Veränderungen des Lohnes der Pensionskasse zu melden seien.