B./ Mit Eingaben vom 9. und 27. Februar 2004 erhob die C.GmbH Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission. Sie beantragte, die angefochtene Veranlagung sei aufzuheben, die Aufrechnung geldwerter Leistungen von Fr. 4'510.-- sei zu streichen und die Beiträge als Lohnbestandteil anzuerkennen.