resultierte auf der Grundlage des Rechnungsabschlusses per 31. Dezember 2002 die Veranlagung eines Reingewinnes von Fr. 4'528.--. Aufgrund der Verlustverrechnung aus den Vorjahren ergab sich ein steuerbarer Gewinn von Fr. 0.-- (verrechenbarer Restverlust Fr. 1'868.--). DarĂ¼ber hinaus veranlagte das Kantonale Steueramt ein steuerbares Kapital von Fr. 13'000.--.