Am 15. Januar 2002 meldete die C.GmbH der ASGA Pensionskasse des Gewerbes (abgekürzt ASGA) massgebliche Lohnbeträge für das Jahr 2002 von Fr. 60'000.-- für AX. und von Fr. 25'000.-- für B.X.. Im Verlauf des Jahres 2002 entrichteten die C.GmbH als Arbeitgeberin sowie Alfred und B.X. als Arbeitnehmer Beiträge an die ASGA, welche diesen Gehältern entsprachen. Auf Grund einer Vereinbarung mit der ASGA wurden der Berechnung der Beiträge die vollen Bruttolöhne ohne Koordinationsabzug zu Grunde gelegt. Indessen zahlte die C.GmbH 2002 AX. ein effektives Bruttogehalt von lediglich Fr. 51'600.-- und B.X. ein solches von Fr. 5'400.-- aus.