In der Einladung zur Offertstellung wies der Abwasserverband ausdrücklich darauf hin, dass ein freihändiges Verfahren durchgeführt werde. Die Einladung erfolgte somit gestützt auf Art. 19ter VöB formlos und nicht nach den Vorschriften von Art. 19bis VöB © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte für das Einladungsverfahren. Aufgrund des Wertes des Auftrags war das freihändige Verfahren zulässig (Art. 14 Abs. 1 VöB sowie Anhang zur VöB).