B./ Mit Eingabe vom 27. Dezember 2004 erhob Bruno Schoch, Schoch Transporte, Bäretswil, Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, es sei eine Neubeurteilung der Angebote vorzunehmen unter Berücksichtigung, dass die Transportlizenz des Bundesamts für Verkehr vorhanden sei. Zur Begründung macht er im wesentlichen geltend, jedes Transportunternehmen benötige ab 1. Januar 2004 zwingend eine Berufszulassung, d.h. eine Lizenz. Bei der Vergabe sei dieses Kriterium nicht abgeklärt worden. Der berücksichtigte Transportunternehmer Paul Blöchlinger sei nicht im Besitz einer Berufszulassung.