Oeffentliches Beschaffungswesen; Klärschlammtransporte für das Jahr 2005 hat das Verwaltungsgericht festgestellt: 1./ Der Abwasserverband Obersee lud am 5. November 2004 drei Unternehmungen ein, ein Angebot für die Klärschlammtransporte 2005 zu unterbreiten. In der Einladung war vermerkt, dass es sich um ein freihändiges Verfahren handle und die Ausschreibung und der Vertrag dem GATT/WTO-Uebereinkommen nicht unterstellt sei (Bagatellklausel). In der Folge reichten die drei Unternehmungen Angebote zwischen Fr. 75'922.60 und Fr. 86'080.-- ein.