© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte auch nach Studienabschluss an diesem Ort zu verbleiben, die Erwerbstätigkeit am Studienort und vor allem der Aufenthalt auch während der Ferien und an Wochenenden sein (Bucher, a.a.O., Art. 26 N 11).