© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung, sGS 331.111) seinen steuerrechtlichen Wohnsitz in St. Gallen hatte. Unbestritten ist, dass der Beschwerdegegner im Oktober 2002 seine Schriften in St. Gallen hinterlegt hat. Am 1. Oktober 2004 meldete er sich in Romanel-sur-Lausanne, dem Wohnort seiner Mutter, an.