© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Am 31. Januar 2005 nahm N.B. zur Beschwerde Stellung und beantragte deren Abweisung. Auf die weiteren Vorbringen der Beteiligten wird im folgenden, soweit wesentlich, näher eingegangen. Darüber wird in Erwägung gezogen: