B./ Gegen den Einspracheentscheid gelangte N.B. am 7. Juli 2004 mit Rekurs an das Versicherungsgericht. Dieses hiess den Rekurs mit Entscheid vom 3. November 2004 gut. Es erwog im wesentlichen, das Bundesrecht gewähre Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung. Im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte