b) Am 6. Februar 2004 meldete sich N.B. bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen zum Bezug einer individuellen Prämienverbilligung für das Jahr 2004 an. Er führte an, dass seine Eltern keine Ausbildungszulage nach dem Kinderzulagengesetz bezögen. Auf einem zweiten Anmeldeformular vom 10. März 2004 bejahte er die Frage, ob seine Eltern eine Kinderzulage bezögen, und machte einen Vermerk, dies sei mit dem Kanton Waadt zu überprüfen.