individuelle Prämienverbilligung 2004 hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ a) N.B., geboren am 22. Oktober 1983, nahm im Oktober 2002 ein Studium an der Universität St. Gallen auf. Seine Schriften hinterlegte er in St. Gallen. Im Sommer 2004 brach er sein Studium ab und kehrte nach Romanel-sur-Lausanne/VD zurück, dem Wohnort seiner Mutter. Dort hinterlegte er per 1. Oktober 2004 seine Schriften.